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Bauherr muss Recht auf komplette Bauunterlagen vertraglich vereinbaren

Details
Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 04. Dezember 2013
Zugriffe: 5913

Berlin (kf). Bauherren sollten bei Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbaren, dass ihnen sämtliche wichtige Bauunterlagen ausgehändigt werden. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Vor allem Anbieter von schlüsselfertigen Häusern verweigern ihren Kunden gern die Herausgabe der Pläne und Berechnungen. Nach vielen ihrer Vertragsmuster schuldet der Unternehmer als Werkerfolg nur die Herstellung des Hauses. Wie er es herstellt, das ist ihre Sache. Wenn es vertraglich nicht vereinbart ist, müssen sie den Großteil der Bauunterlagen nicht herausgeben.

Weiterlesen: Bauherr muss Recht auf komplette Bauunterlagen vertraglich vereinbaren

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