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- Kategorie: für Eigentümer
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Karlsruhe (kf). Wer seine Garage teilweise auf dem Grundstück seines Nachbarn baut, hat noch lange kein Recht, auch über dessen Grundstück hineinzufahren. Stimmt der Nachbar nicht zu, muss er sein Auto auf der Straße stehen lassen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor (AZ: V ZR 24/13).
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