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Nach der Bauabnahme bleiben Architekten oft noch in der Pflicht

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Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 11. Dezember 2013
Zugriffe: 5028

Berlin (kf). Eine Architektenleistung gilt sechs Monate nach dem Einzug als abgenommen. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin (AZ:VII ZR 220/129. Demnach nimmt der Bauherr ein Gebäude automatisch ab, sobald er einzieht und sich dann sechs Monate lang nicht rührt. Das betrifft auch die Architektenleistung, wenn er diese nicht rügt.

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