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Schneeräumen ist Sache des Vermieters

Details
Kategorie: für Vermieter
Veröffentlicht: 25. November 2015
Zugriffe: 5782

Berlin (kf). Die Beseitigung von Schnee und Eis ist in der Regel Aufgabe des Grundstückseigentümers oder Vermieters, denn diesem obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin. Zur Übertragung der Verkehrssicherungspflicht reicht es nicht aus, wenn die Räum- und Streupflicht in der Hausordnung geregelt ist.

 

Weiterlesen: Schneeräumen ist Sache des Vermieters

  1. Kündigung nach falscher Selbstauskunft des Mieters
  2. Neu: Vermieter muss Einzug des Mieters bestätigen
  3. Kleinreparaturklausel gilt nicht für Flurbeleuchtung
  4. Eine Brause über der Wanne ist keine Duschmöglichkeit
  5. Dienstleister haftet für Fehler bei der Heizkostenabrechnung
  6. Allgemein zugänglicher Mietspiegel muss nicht kostenlos sein
  7. Vermieter muss keine Auskunft über Informanten geben
  8. Mieter müssen mit Bauarbeiten rechnen, aber nicht immer
  9. Bei Wohnungsbrand muss Versicherung des Vermieters zahlen
  10. Vermieter darf in Mietwohnung nicht fotografieren
  11. Eine Sanierung macht das Gebäude nicht jünger
  12. Die Hecke gehört zum Grundstück
  13. Mietvertrag immer schriftlich abschließen, auch beim Wohnen auf Zeit
  14. Erdgeschossmieter können zum Abschließen der Haustür verpflichtet werden
  15. Schäden durch Haustiere sind keine normale Abnutzung der Wohnung
  16. Verweigert der Vermieter eine berechtigte Untervermietung, muss er den Mietausfall zahlen
  17. Eigenbedarf auch für Zweitwohnung möglich
  18. Vermieter dürfen Wohnungen der Mieter nur mit Einverständnis betreten
  19. Internetfernsehen statt Parabolantenne
  20. Messgerät defekt – Vermieter muss Heizkosten anders abrechnen
  21. Privatwohnung als Geschäftsadresse spricht für ihre gewerbliche Nutzung
  22. Vermieter sollten SEPA-Umstellung nicht unterschätzen
  23. Räum- und Streudienst – Mieter können herangezogen werden
  24. Auch der Vermieter muss dezent streichen
  25. Fürs Laub ist der Vermieter zuständig
  26. Laminat ist kein hochwertiger Bodenbelag im Sinne des Mietspiegels
  27. IVD: Kappungsgrenze von 15 Prozent gilt nicht bei Neuvermietung
  28. Vermieter müssen alte Wärme- und Warmwasserzähler austauschen
  29. Vermieter darf Pavillon auf der Terrasse verbieten
  30. Sommerhitze im Büro ist kein Grund zur Mietminderung
  31. Eigenbedarf muss gut begründet werden

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