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Kündigung nach falscher Selbstauskunft des Mieters

Details
Kategorie: für Vermieter
Veröffentlicht: 04. November 2015
Zugriffe: 5585

München (kf). Eine falsche Selbstauskunft zur Vortäuschung einer besseren Bonität vor Abschluss des Mietvertrages rechtfertigt die außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter. Das geht aus einem Urteil des Münchener Amtsgerichts hervor (Az.: 411 C 26176/14).

 

Weiterlesen: Kündigung nach falscher Selbstauskunft des Mieters

  1. Neu: Vermieter muss Einzug des Mieters bestätigen
  2. Kleinreparaturklausel gilt nicht für Flurbeleuchtung
  3. Eine Brause über der Wanne ist keine Duschmöglichkeit
  4. Dienstleister haftet für Fehler bei der Heizkostenabrechnung
  5. Allgemein zugänglicher Mietspiegel muss nicht kostenlos sein
  6. Vermieter muss keine Auskunft über Informanten geben
  7. Mieter müssen mit Bauarbeiten rechnen, aber nicht immer
  8. Bei Wohnungsbrand muss Versicherung des Vermieters zahlen
  9. Vermieter darf in Mietwohnung nicht fotografieren
  10. Eine Sanierung macht das Gebäude nicht jünger
  11. Die Hecke gehört zum Grundstück
  12. Mietvertrag immer schriftlich abschließen, auch beim Wohnen auf Zeit
  13. Erdgeschossmieter können zum Abschließen der Haustür verpflichtet werden
  14. Schäden durch Haustiere sind keine normale Abnutzung der Wohnung
  15. Verweigert der Vermieter eine berechtigte Untervermietung, muss er den Mietausfall zahlen
  16. Eigenbedarf auch für Zweitwohnung möglich
  17. Vermieter dürfen Wohnungen der Mieter nur mit Einverständnis betreten
  18. Internetfernsehen statt Parabolantenne
  19. Messgerät defekt – Vermieter muss Heizkosten anders abrechnen
  20. Privatwohnung als Geschäftsadresse spricht für ihre gewerbliche Nutzung
  21. Vermieter sollten SEPA-Umstellung nicht unterschätzen
  22. Räum- und Streudienst – Mieter können herangezogen werden
  23. Auch der Vermieter muss dezent streichen
  24. Fürs Laub ist der Vermieter zuständig
  25. Laminat ist kein hochwertiger Bodenbelag im Sinne des Mietspiegels
  26. IVD: Kappungsgrenze von 15 Prozent gilt nicht bei Neuvermietung
  27. Vermieter müssen alte Wärme- und Warmwasserzähler austauschen
  28. Vermieter darf Pavillon auf der Terrasse verbieten
  29. Sommerhitze im Büro ist kein Grund zur Mietminderung
  30. Eigenbedarf muss gut begründet werden

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