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Allgemein zugänglicher Mietspiegel muss nicht kostenlos sein

Details
Kategorie: für Vermieter
Veröffentlicht: 10. April 2015
Zugriffe: 5830

Karlsruhe (kf) Ein Mietspiegel gilt auch dann als allgemein zugänglich, wenn er etwas kostet. Damit ist ein Mieterhöhungsverlangen formell rechtens, das sich auf einen Mietspiegel beruft, der gegen eine geringe Gebühr von jedermann erworben werden kann. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe hervor (AZ: 9 S 17/14).

Weiterlesen: Allgemein zugänglicher Mietspiegel muss nicht kostenlos sein

  1. Vermieter muss keine Auskunft über Informanten geben
  2. Mieter müssen mit Bauarbeiten rechnen, aber nicht immer
  3. Bei Wohnungsbrand muss Versicherung des Vermieters zahlen
  4. Vermieter darf in Mietwohnung nicht fotografieren
  5. Eine Sanierung macht das Gebäude nicht jünger
  6. Die Hecke gehört zum Grundstück
  7. Mietvertrag immer schriftlich abschließen, auch beim Wohnen auf Zeit
  8. Erdgeschossmieter können zum Abschließen der Haustür verpflichtet werden
  9. Schäden durch Haustiere sind keine normale Abnutzung der Wohnung
  10. Verweigert der Vermieter eine berechtigte Untervermietung, muss er den Mietausfall zahlen
  11. Eigenbedarf auch für Zweitwohnung möglich
  12. Vermieter dürfen Wohnungen der Mieter nur mit Einverständnis betreten
  13. Internetfernsehen statt Parabolantenne
  14. Messgerät defekt – Vermieter muss Heizkosten anders abrechnen
  15. Privatwohnung als Geschäftsadresse spricht für ihre gewerbliche Nutzung
  16. Vermieter sollten SEPA-Umstellung nicht unterschätzen
  17. Räum- und Streudienst – Mieter können herangezogen werden
  18. Auch der Vermieter muss dezent streichen
  19. Fürs Laub ist der Vermieter zuständig
  20. Laminat ist kein hochwertiger Bodenbelag im Sinne des Mietspiegels
  21. IVD: Kappungsgrenze von 15 Prozent gilt nicht bei Neuvermietung
  22. Vermieter müssen alte Wärme- und Warmwasserzähler austauschen
  23. Vermieter darf Pavillon auf der Terrasse verbieten
  24. Sommerhitze im Büro ist kein Grund zur Mietminderung
  25. Eigenbedarf muss gut begründet werden

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