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Das Auslegen von Findlingen ist eine bauliche Veränderung

Details
Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 22. Januar 2014
Zugriffe: 4607

Oberhausen (kf). Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf nicht einfach ein paar große Findlinge auf ihre gemeinschaftliche Rasenfläche legen, um unerwünschte Parker abzuhalten. Denn das Auslegen dieser großen Steine ist eine bauliche Veränderung, der sämtliche Eigentümer zustimmen müssen. Das entschied das Amtsgericht Oberhausen (AZ: 34 C 94/12).

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