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- Kategorie: für Mieter
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Berlin (kf). Mieter sind nicht automatisch zu Schönheitsreparaturen verpflichtet. Diese sind laut Bürgerlichem Gesetzbuch eigentlich Aufgabe des Vermieters. In fast allen Mietverträgen gibt es aber Klauseln, mit denen diese Pflicht teilweise auf den Mieter übertragen wird, informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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