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- Kategorie: für Mieter
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Berlin (kf). Mietwohnungen und die dazugehörenden Mietverträge können „vererbt“ werden. „Wenn der Mieter allein gelebt hat, geht das Mietverhältnis grundsätzlich auf seine Erben über“, erklärt die Berliner Rechtsanwältin Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).
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