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Auch kleine Heimtiere brauchen viel Platz und Auslauf

Details
Kategorie: für Mieter
Veröffentlicht: 17. März 2014
Zugriffe: 6340

 

Bonn (kf). Tiere sind für viele Menschen willkommene Hausgenossen. Selbst in engen Stadtwohnungen werden die Lieblinge gern gehalten. Dabei kann das für sie zur Qual werden. „Tiere müssen in Wohnungen artgerecht gehalten werden“, betont Marius Tünte vom Deutschen Tierschutzbund in Bonn. „Bevor man sich welche anschafft, sollte man sich genau mit ihren arttypischen und individuellen Bedürfnissen vertraut machen.“

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  1. Eigenbedarf wird großzügig ausgelegt
  2. Vermieter muss Untervermietung aus Geldnot erlauben
  3. Mieter dürfen eine Markise auf ihrem Balkon anbringen
  4. Touristen sind keine normalen Untermieter
  5. Kauf der eigenen Mietwohnung will gut überlegt sein
  6. Die Katze darf bleiben, auch wenn im Mietvertrag Tierhaltung verboten wird
  7. Keine bunten Wände beim Auszug
  8. Energieausweis hilft bei der Wohnungssuche
  9. Bei fehlerhafter Betriebskostenabrechnung Widerspruch einlegen
  10. Illegale Untervermietung kann die Wohnung kosten
  11. Keine neue Wanne, wenn es auch billiger geht
  12. Rauchmelder lassen Bewohner ruhiger schlafen
  13. Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt
  14. Optische Mängel rechtfertigen keine Mietminderung
  15. Bei unpünktlicher Mietzahlung droht die Kündigung
  16. Neuer Betriebskostenspiegel zeigt: Heizkosten sind Preistreiber
  17. Schlüssel verloren – Mieter muss für Schließanlage nur bei Austausch zahlen
  18. Zigarettenqualm kann zur Wohnungskündigung führen
  19. Mieter muss Wohnung nicht zum Wohnen nutzen
  20. Energieexperten der Verbraucherzentralen kommen ins Haus

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