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Bescheinigung gefälscht - fristlose Kündigung

Details
Kategorie: für Mieter
Veröffentlicht: 10. April 2014
Zugriffe: 7390

Karlsruhe (kf). Der Vermieter darf ein Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter ihm eine gefälschte Vorvermieterbescheinigung vorlegt. Das entschied der Bundesgerichtshof (AZ: BGH VIII ZR 107/13).

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  1. Auch kleine Heimtiere brauchen viel Platz und Auslauf
  2. Eigenbedarf wird großzügig ausgelegt
  3. Vermieter muss Untervermietung aus Geldnot erlauben
  4. Mieter dürfen eine Markise auf ihrem Balkon anbringen
  5. Touristen sind keine normalen Untermieter
  6. Kauf der eigenen Mietwohnung will gut überlegt sein
  7. Die Katze darf bleiben, auch wenn im Mietvertrag Tierhaltung verboten wird
  8. Keine bunten Wände beim Auszug
  9. Energieausweis hilft bei der Wohnungssuche
  10. Bei fehlerhafter Betriebskostenabrechnung Widerspruch einlegen
  11. Illegale Untervermietung kann die Wohnung kosten
  12. Keine neue Wanne, wenn es auch billiger geht
  13. Rauchmelder lassen Bewohner ruhiger schlafen
  14. Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt
  15. Optische Mängel rechtfertigen keine Mietminderung
  16. Bei unpünktlicher Mietzahlung droht die Kündigung
  17. Neuer Betriebskostenspiegel zeigt: Heizkosten sind Preistreiber
  18. Schlüssel verloren – Mieter muss für Schließanlage nur bei Austausch zahlen
  19. Zigarettenqualm kann zur Wohnungskündigung führen
  20. Mieter muss Wohnung nicht zum Wohnen nutzen
  21. Energieexperten der Verbraucherzentralen kommen ins Haus

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