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Schäden durch Haustiere sind keine normale Abnutzung der Wohnung

Details
Kategorie: für Vermieter
Veröffentlicht: 17. Juni 2014
Zugriffe: 6194

Koblenz (kf). Mieter müssen für Schäden aufkommen, die ihre Haustiere in der Wohnung anrichten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor (AZ: 6 S 45/14). Im konkreten Fall hatte der Labrador eines Bewohners durch seine alltäglichen Bewegungen mit seinen Krallen erhebliche, teilweise zehn Zentimeter lange Kratzer auf dem Parkett verursacht.

 

Weiterlesen: Schäden durch Haustiere sind keine normale Abnutzung der Wohnung

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