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Die Hecke gehört zum Grundstück

Details
Kategorie: für Vermieter
Veröffentlicht: 07. August 2014
Zugriffe: 6367

Detmold (kf) Setzt ein Mieter auf dem gemieteten Grundstück Pflanzen, die nach einigen Jahren nicht mehr ohne weiteres versetzt werden können, gehen diese in das Eigentum des Vermieters über. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Detmold hervor (AZ: 10 S 218/12).

Weiterlesen: Die Hecke gehört zum Grundstück

  1. Mietvertrag immer schriftlich abschließen, auch beim Wohnen auf Zeit
  2. Erdgeschossmieter können zum Abschließen der Haustür verpflichtet werden
  3. Schäden durch Haustiere sind keine normale Abnutzung der Wohnung
  4. Verweigert der Vermieter eine berechtigte Untervermietung, muss er den Mietausfall zahlen
  5. Eigenbedarf auch für Zweitwohnung möglich
  6. Vermieter dürfen Wohnungen der Mieter nur mit Einverständnis betreten
  7. Internetfernsehen statt Parabolantenne
  8. Messgerät defekt – Vermieter muss Heizkosten anders abrechnen
  9. Privatwohnung als Geschäftsadresse spricht für ihre gewerbliche Nutzung
  10. Vermieter sollten SEPA-Umstellung nicht unterschätzen
  11. Räum- und Streudienst – Mieter können herangezogen werden
  12. Auch der Vermieter muss dezent streichen
  13. Fürs Laub ist der Vermieter zuständig
  14. Laminat ist kein hochwertiger Bodenbelag im Sinne des Mietspiegels
  15. IVD: Kappungsgrenze von 15 Prozent gilt nicht bei Neuvermietung
  16. Vermieter müssen alte Wärme- und Warmwasserzähler austauschen
  17. Vermieter darf Pavillon auf der Terrasse verbieten
  18. Sommerhitze im Büro ist kein Grund zur Mietminderung
  19. Eigenbedarf muss gut begründet werden

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