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- Kategorie: für Vermieter
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Detmold (kf) Setzt ein Mieter auf dem gemieteten Grundstück Pflanzen, die nach einigen Jahren nicht mehr ohne weiteres versetzt werden können, gehen diese in das Eigentum des Vermieters über. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Detmold hervor (AZ: 10 S 218/12).
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