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- Kategorie: für Vermieter
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Karlsruhe (kf). Ein Mieter, der sich länger im Ausland aufhält, darf seine Wohnung untervermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung, muss er Schadensersatz leisten. Das entschied der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 349/13).
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