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Verweigert der Vermieter eine berechtigte Untervermietung, muss er den Mietausfall zahlen

Details
Kategorie: für Vermieter
Veröffentlicht: 12. Juni 2014
Zugriffe: 5886

Karlsruhe (kf). Ein Mieter, der sich länger im Ausland aufhält, darf seine Wohnung untervermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung, muss er Schadensersatz leisten. Das entschied der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 349/13).

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