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- Kategorie: für Vermieter
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Karlsruhe (kf). Ein Vermieter darf einem Mieter auch dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Wohnung nur gelegentlich als Zweitwohnung nutzen will. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt (AZ:1 BvR 2851/13) .
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