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Eigenbedarf auch für Zweitwohnung möglich

Details
Kategorie: für Vermieter
Veröffentlicht: 13. Mai 2014
Zugriffe: 6200

Karlsruhe (kf). Ein Vermieter darf einem Mieter auch dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Wohnung nur gelegentlich als Zweitwohnung nutzen will. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt (AZ:1 BvR 2851/13) .

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