Berlin (kf). Ab 1. Oktober 2013 gelten neue Regeln für notarielle Beurkundungen. Das „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren“ schützt dann Käufer von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen vor vorschnellen Entscheidungen. Es sieht vor, dass sie garantiert 14 Tage vor einem notariellen Beurkundungstermin alle Vertragsunterlagen für ihren Immobilienkauf in der Hand haben. Darauf weist der Verband privater Bauherren (VPB) hin.