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Münster (kf). Eigentümer von selbst genutzten Immobilien können ab 2014 ihre angesparten Riester-Guthaben jederzeit zur Entschuldung einsetzen. Bislang war eine Kapitalentnahme zur Entschuldung nur zu Beginn der Auszahlungsphase – in der Regel bei Renteneintritt – möglich. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums an die LBS hervor.
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