Recklinghausen (kf). Eigenbedarf. Flattert einem Mieter die Kündigung mit diesem Betreff ins Haus, wird es ernst. Der Vermieter meldet eigene Ansprüche an und hat somit das Recht, das Vertragsverhältnis gegen den Willen des Mieters zu beenden. “Das ist allerdings nur dann erlaubt, wenn die Wohnung tatsächlich vom Vermieter selbst oder einer ihm nahestehenden Person bezogen wird. Dieses muss im Kündigungsschreiben angegeben und nachvollziehbar dargelegt werden“ erklärt Claus O. Deese vom Mieterschutzbund.