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Solaranlage - Streit um Licht und Schatten

Details
Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 28. April 2016
Zugriffe: 5619

Köln (kf). Eine Solaranlage auf dem Dach kann einen handfesten Nachbarschaftsstreit auslösen, zum Beispiel, wenn zum die Sonne durch die Lichtreflexion unangenehm blendet. Fällt das Licht auf die Terrasse oder ins Wohnzimmer des Nachbarn, muss sich der Geschädigte nicht zwangsläufig mit der Beeinträchtigung abfinden. "Immer wieder landen Streitigkeiten von Nachbarn wegen der Blendung durch Solaranlagen vor Gericht", weiß Willi Vaaßen, Experte für Solaranlagen bei TÜV Rheinland.

 

Weiterlesen: Solaranlage - Streit um Licht und Schatten

  1. Neubauten vor dem Einzug gründlich trocknen
  2. Werbeprospekte von Hausanbietern sagen nicht viel aus
  3. Nachbar haftet nach Abriss für Schäden an der Grenzwand
  4. Feuchtigkeit ist Auslöser für Schimmel im Gebäude
  5. Vor dem Grundstückskauf Bebauungsplan einsehen
  6. Das Baugrundrisiko trägt grundsätzlich der Bauherr
  7. Risiko Trennung - Immobilienkauf ohne Trauschein hat viele Tücken
  8. Schimmel liebt dauerhafte Feuchtigkeit
  9. Schneeräumen ist haushaltsnahe Dienstleistung
  10. Kameraüberwachung auf eigenem Grundstück erlaubt
  11. Lastenzuschuss hilft in Notlagen
  12. Vor dem Kellerausbau Baugenehmigung einholen
  13. Fünf Anzeichen, dass die Heizung schwächelt
  14. Mögliche Erschließungskosten einplanen
  15. Dachschaden – Eigentümergemeinschaft muss nicht immer zahlen
  16. Neue Dächer nur noch mit Dachklammern
  17. Wer zahlt den Makler und wieviel steht ihm zu?
  18. Im Ruhestand kann die Immobilie zur Last werden
  19. Unsanierte Häuser haben großes Einsparpotenzial
  20. Beim Schallschutz reicht DIN 4109 nicht aus
  21. Bußgelder bei unvollständigen Immobilienanzeigen
  22. Energieeinsparverordnung gilt auch für Gebrauchtimmobilien
  23. Frühjahrscheck fürs Dach
  24. WEG haben Verbraucherrechte
  25. Internetportal informiert über Förderung bei energetischer Sanierung
  26. Der Erfolg zählt – Ohne Leistung keine Zahlung
  27. Solaranlage braucht Frühjahrscheck
  28. Einer zahlt für alle
  29. Im Winter steigt die Schimmelgefahr
  30. Baumwurzeln können Schäden am Haus anrichten
  31. Das richtige Fenster am richtigen Ort
  32. Pellets richtig lagern, sonst kann es gefährlich werden
  33. Ex-Schwiegersohn darf geschenkten Hausanteil nicht verkaufen
  34. Widerrufsrecht schriftlich fixieren
  35. Sonderwünsche können teuer werden
  36. Schlussrechnung erst nach der Bauabnahme fällig
  37. Für die Sanierung des Gemeinschaftseigentums müssen alle zahlen
  38. Keine Zweitwohnungssteuer für Kapitalanlage
  39. Winterdienst auch auf der Fahrbahn
  40. Jetzt Markisen reinigen und „einwintern“
  41. Wohnungseigentum in der Gemeinschaft- Vorsicht Kostenfalle
  42. Beim Immobilienverkauf lauern Haftungsrisiken für den Verkäufer
  43. Der Eigentümer für die korrekte Nutzung der Wohnung verantwortlich
  44. Bauherr muss Sicherheitskoordinator beauftragen
  45. Private Stromerzeuger müssen künftig EEG-Umlage zahlen – Es gibt aber Ausnahmen
  46. Haftpflichtversicherung muss für irrtümlich gefällte Bäume zahlen
  47. Barrierefreiheit geht auch im Fertighaus
  48. Vor dem Verkauf das Haus auf Schadstoffe untersuchen lassen
  49. Unwirksame Klauseln in vielen Bauträgerverträgen
  50. Kellerdecke gedämmt - Schluss mit kalten Füßen

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