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Neubauten vor dem Einzug gründlich trocknen

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Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 22. April 2016
Zugriffe: 5915

Berlin (kf). Neu gebaute Häuser müssen trocknen, bevor sie bewohnt werden können. Sonst droht Schimmelbefall. Darauf macht der Verband Privater Bauherren aufmerksam.

 

Weiterlesen: Neubauten vor dem Einzug gründlich trocknen

  1. Werbeprospekte von Hausanbietern sagen nicht viel aus
  2. Nachbar haftet nach Abriss für Schäden an der Grenzwand
  3. Feuchtigkeit ist Auslöser für Schimmel im Gebäude
  4. Vor dem Grundstückskauf Bebauungsplan einsehen
  5. Das Baugrundrisiko trägt grundsätzlich der Bauherr
  6. Risiko Trennung - Immobilienkauf ohne Trauschein hat viele Tücken
  7. Schimmel liebt dauerhafte Feuchtigkeit
  8. Schneeräumen ist haushaltsnahe Dienstleistung
  9. Kameraüberwachung auf eigenem Grundstück erlaubt
  10. Lastenzuschuss hilft in Notlagen
  11. Vor dem Kellerausbau Baugenehmigung einholen
  12. Fünf Anzeichen, dass die Heizung schwächelt
  13. Mögliche Erschließungskosten einplanen
  14. Dachschaden – Eigentümergemeinschaft muss nicht immer zahlen
  15. Neue Dächer nur noch mit Dachklammern
  16. Wer zahlt den Makler und wieviel steht ihm zu?
  17. Im Ruhestand kann die Immobilie zur Last werden
  18. Unsanierte Häuser haben großes Einsparpotenzial
  19. Beim Schallschutz reicht DIN 4109 nicht aus
  20. Bußgelder bei unvollständigen Immobilienanzeigen
  21. Energieeinsparverordnung gilt auch für Gebrauchtimmobilien
  22. Frühjahrscheck fürs Dach
  23. WEG haben Verbraucherrechte
  24. Internetportal informiert über Förderung bei energetischer Sanierung
  25. Der Erfolg zählt – Ohne Leistung keine Zahlung
  26. Solaranlage braucht Frühjahrscheck
  27. Einer zahlt für alle
  28. Im Winter steigt die Schimmelgefahr
  29. Baumwurzeln können Schäden am Haus anrichten
  30. Das richtige Fenster am richtigen Ort
  31. Pellets richtig lagern, sonst kann es gefährlich werden
  32. Ex-Schwiegersohn darf geschenkten Hausanteil nicht verkaufen
  33. Widerrufsrecht schriftlich fixieren
  34. Sonderwünsche können teuer werden
  35. Schlussrechnung erst nach der Bauabnahme fällig
  36. Für die Sanierung des Gemeinschaftseigentums müssen alle zahlen
  37. Keine Zweitwohnungssteuer für Kapitalanlage
  38. Winterdienst auch auf der Fahrbahn
  39. Jetzt Markisen reinigen und „einwintern“
  40. Wohnungseigentum in der Gemeinschaft- Vorsicht Kostenfalle
  41. Beim Immobilienverkauf lauern Haftungsrisiken für den Verkäufer
  42. Der Eigentümer für die korrekte Nutzung der Wohnung verantwortlich
  43. Bauherr muss Sicherheitskoordinator beauftragen
  44. Private Stromerzeuger müssen künftig EEG-Umlage zahlen – Es gibt aber Ausnahmen
  45. Haftpflichtversicherung muss für irrtümlich gefällte Bäume zahlen
  46. Barrierefreiheit geht auch im Fertighaus
  47. Vor dem Verkauf das Haus auf Schadstoffe untersuchen lassen
  48. Unwirksame Klauseln in vielen Bauträgerverträgen
  49. Kellerdecke gedämmt - Schluss mit kalten Füßen
  50. Abkürzungen zum Energieausweis in Immobilienanzeigen

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