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Nachbar haftet nach Abriss für Schäden an der Grenzwand

Details
Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 07. April 2016
Zugriffe: 6695

Karlsruhe (kf). Beschädigt ein Nachbar beim Abriss eines Anbaus die Wand zum angrenzenden Gebäude, muss er für die Schäden an der Grenzwand aufkommen. Das entschied der Bundesgerichtshof (AZ: V ZR 55/15).

 

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  47. Kellerdecke gedämmt - Schluss mit kalten Füßen
  48. Abkürzungen zum Energieausweis in Immobilienanzeigen
  49. Allergene Baustoffe können vertraglich ausgeschlossen werden
  50. Eigentumswohnung: Der Balkon gehört allen

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