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Feuchtigkeit ist Auslöser für Schimmel im Gebäude

Details
Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 29. März 2016
Zugriffe: 5326

Köln (kf). Wasserschäden in Gebäuden müssen umgehend beseitigt werden, denn sie sind oft Ursache für Schimmel. Auch mangelhaftes Lüftungs- und Heizverhalten kann schon innerhalb kurzer Zeit zu Schimmelbildung führen. Darauf weist der TÜV Rheinland hin. Feuchte Wände und Materialien wie Holz, Papier, Kunststoffe, Lacke, Kleber und Teppichböden stellen einen idealen Lebensraum für Schimmelpilze dar.

 

Weiterlesen: Feuchtigkeit ist Auslöser für Schimmel im Gebäude

  1. Vor dem Grundstückskauf Bebauungsplan einsehen
  2. Das Baugrundrisiko trägt grundsätzlich der Bauherr
  3. Risiko Trennung - Immobilienkauf ohne Trauschein hat viele Tücken
  4. Schimmel liebt dauerhafte Feuchtigkeit
  5. Schneeräumen ist haushaltsnahe Dienstleistung
  6. Kameraüberwachung auf eigenem Grundstück erlaubt
  7. Lastenzuschuss hilft in Notlagen
  8. Vor dem Kellerausbau Baugenehmigung einholen
  9. Fünf Anzeichen, dass die Heizung schwächelt
  10. Mögliche Erschließungskosten einplanen
  11. Dachschaden – Eigentümergemeinschaft muss nicht immer zahlen
  12. Neue Dächer nur noch mit Dachklammern
  13. Wer zahlt den Makler und wieviel steht ihm zu?
  14. Im Ruhestand kann die Immobilie zur Last werden
  15. Unsanierte Häuser haben großes Einsparpotenzial
  16. Beim Schallschutz reicht DIN 4109 nicht aus
  17. Bußgelder bei unvollständigen Immobilienanzeigen
  18. Energieeinsparverordnung gilt auch für Gebrauchtimmobilien
  19. Frühjahrscheck fürs Dach
  20. WEG haben Verbraucherrechte
  21. Internetportal informiert über Förderung bei energetischer Sanierung
  22. Der Erfolg zählt – Ohne Leistung keine Zahlung
  23. Solaranlage braucht Frühjahrscheck
  24. Einer zahlt für alle
  25. Im Winter steigt die Schimmelgefahr
  26. Baumwurzeln können Schäden am Haus anrichten
  27. Das richtige Fenster am richtigen Ort
  28. Pellets richtig lagern, sonst kann es gefährlich werden
  29. Ex-Schwiegersohn darf geschenkten Hausanteil nicht verkaufen
  30. Widerrufsrecht schriftlich fixieren
  31. Sonderwünsche können teuer werden
  32. Schlussrechnung erst nach der Bauabnahme fällig
  33. Für die Sanierung des Gemeinschaftseigentums müssen alle zahlen
  34. Keine Zweitwohnungssteuer für Kapitalanlage
  35. Winterdienst auch auf der Fahrbahn
  36. Jetzt Markisen reinigen und „einwintern“
  37. Wohnungseigentum in der Gemeinschaft- Vorsicht Kostenfalle
  38. Beim Immobilienverkauf lauern Haftungsrisiken für den Verkäufer
  39. Der Eigentümer für die korrekte Nutzung der Wohnung verantwortlich
  40. Bauherr muss Sicherheitskoordinator beauftragen
  41. Private Stromerzeuger müssen künftig EEG-Umlage zahlen – Es gibt aber Ausnahmen
  42. Haftpflichtversicherung muss für irrtümlich gefällte Bäume zahlen
  43. Barrierefreiheit geht auch im Fertighaus
  44. Vor dem Verkauf das Haus auf Schadstoffe untersuchen lassen
  45. Unwirksame Klauseln in vielen Bauträgerverträgen
  46. Kellerdecke gedämmt - Schluss mit kalten Füßen
  47. Abkürzungen zum Energieausweis in Immobilienanzeigen
  48. Allergene Baustoffe können vertraglich ausgeschlossen werden
  49. Eigentumswohnung: Der Balkon gehört allen
  50. Teure Extras für Bauherren: Arbeiten die „bauseits“ anfallen

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