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- Kategorie: für Eigentümer
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Karlsruhe (kf). Ein Mehrheitsbeschluss genügt nicht, wenn eine Mobilfunkantenne auf dem Dach einer Wohnungseigentümergemeinschaft betrieben werden soll. Hierfür ist die Zustimmung sämtlicher Eigentümer notwendig. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor (AZ:V ZR 48/13).
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