Berlin (kf).Private Bauherren, die ein Wohnhaus bauen oder umbauen, können als Sicherheit fünf Prozent des Gesamtwerklohns als Sicherheit einbehalten. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam. Dieses Geld können sie so lange von den ersten Abschlagszahlungen abziehen, bis die fünf Prozent des gesamten Werklohnes erreicht sind.