München (kf). Grundstücksbesitzer müssen das Laub von Bäumen auf dem Nachbargrundstück hinnehmen, wenn die Bepflanzung mit Laubbäumen dem Charakter der Gegend entspricht. Einen Anspruch auf die Zahlung eines Ausgleichs für den Mehraufwand haben sie nicht. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (AZ: 114 C 31118/12).