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Vor dem Grundstückskauf Bebauungsplan einsehen

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Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 26. Februar 2016
Zugriffe: 5611

Berlin (kf). Wer ein Grundstück mit Häuschen kauft, um es abzureißen und neu zu bauen, sollte vorher in den Bebauungsplan schauen. Denn nicht alles ist erlaubt, was dem Bauherren vorschwebt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.

 

Weiterlesen: Vor dem Grundstückskauf Bebauungsplan einsehen

  1. Das Baugrundrisiko trägt grundsätzlich der Bauherr
  2. Risiko Trennung - Immobilienkauf ohne Trauschein hat viele Tücken
  3. Schimmel liebt dauerhafte Feuchtigkeit
  4. Schneeräumen ist haushaltsnahe Dienstleistung
  5. Kameraüberwachung auf eigenem Grundstück erlaubt
  6. Lastenzuschuss hilft in Notlagen
  7. Vor dem Kellerausbau Baugenehmigung einholen
  8. Fünf Anzeichen, dass die Heizung schwächelt
  9. Mögliche Erschließungskosten einplanen
  10. Dachschaden – Eigentümergemeinschaft muss nicht immer zahlen
  11. Neue Dächer nur noch mit Dachklammern
  12. Wer zahlt den Makler und wieviel steht ihm zu?
  13. Im Ruhestand kann die Immobilie zur Last werden
  14. Unsanierte Häuser haben großes Einsparpotenzial
  15. Beim Schallschutz reicht DIN 4109 nicht aus
  16. Bußgelder bei unvollständigen Immobilienanzeigen
  17. Energieeinsparverordnung gilt auch für Gebrauchtimmobilien
  18. Frühjahrscheck fürs Dach
  19. WEG haben Verbraucherrechte
  20. Internetportal informiert über Förderung bei energetischer Sanierung
  21. Der Erfolg zählt – Ohne Leistung keine Zahlung
  22. Solaranlage braucht Frühjahrscheck
  23. Einer zahlt für alle
  24. Im Winter steigt die Schimmelgefahr
  25. Baumwurzeln können Schäden am Haus anrichten
  26. Das richtige Fenster am richtigen Ort
  27. Pellets richtig lagern, sonst kann es gefährlich werden
  28. Ex-Schwiegersohn darf geschenkten Hausanteil nicht verkaufen
  29. Widerrufsrecht schriftlich fixieren
  30. Sonderwünsche können teuer werden
  31. Schlussrechnung erst nach der Bauabnahme fällig
  32. Für die Sanierung des Gemeinschaftseigentums müssen alle zahlen
  33. Keine Zweitwohnungssteuer für Kapitalanlage
  34. Winterdienst auch auf der Fahrbahn
  35. Jetzt Markisen reinigen und „einwintern“
  36. Wohnungseigentum in der Gemeinschaft- Vorsicht Kostenfalle
  37. Beim Immobilienverkauf lauern Haftungsrisiken für den Verkäufer
  38. Der Eigentümer für die korrekte Nutzung der Wohnung verantwortlich
  39. Bauherr muss Sicherheitskoordinator beauftragen
  40. Private Stromerzeuger müssen künftig EEG-Umlage zahlen – Es gibt aber Ausnahmen
  41. Haftpflichtversicherung muss für irrtümlich gefällte Bäume zahlen
  42. Barrierefreiheit geht auch im Fertighaus
  43. Vor dem Verkauf das Haus auf Schadstoffe untersuchen lassen
  44. Unwirksame Klauseln in vielen Bauträgerverträgen
  45. Kellerdecke gedämmt - Schluss mit kalten Füßen
  46. Abkürzungen zum Energieausweis in Immobilienanzeigen
  47. Allergene Baustoffe können vertraglich ausgeschlossen werden
  48. Eigentumswohnung: Der Balkon gehört allen
  49. Teure Extras für Bauherren: Arbeiten die „bauseits“ anfallen
  50. Neue Energieeinsparverordnung tritt in Kraft

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