Koblenz (kf). Mieter müssen für Schäden aufkommen, die ihre Haustiere in der Wohnung anrichten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor (AZ: 6 S 45/14). Im konkreten Fall hatte der Labrador eines Bewohners durch seine alltäglichen Bewegungen mit seinen Krallen erhebliche, teilweise zehn Zentimeter lange Kratzer auf dem Parkett verursacht.