report presseagentur berlin
  • Startseite
  • Themendienst Bauen und Wohnen
    • für Mieter
    • für Vermieter
    • für Eigentümer
    • Lifestyle
  • wer wir sind
  • Kontakt
  • Impressum & Datenschutz

Vor dem Grundstückskauf Nutzungsrechte und Baulasten prüfen

Details
Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 06. Februar 2014
Zugriffe: 5085

Berlin (kf). Bevor sie sich für ein Grundstück entscheiden, sollten Interessenten überprüfen, ob das angebotene Objekt rechtlich identisch mit dem Kaufgegenstand ist und ob es dingliche Rechte an diesem Grundstück gibt. Darauf weist Prof. Dr.-Ing. Horst Borgmann, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur und Servicepartner des Bauherren-Schutzbundes hin.

Weiterlesen: Vor dem Grundstückskauf Nutzungsrechte und Baulasten prüfen

  1. Banken dürfen nicht für die Berechnung von Vorfälligkeits-entschädigungen kassieren
  2. Alle Eigentümer müssen der Mobilfunkantenne auf dem Dach zustimmen
  3. Das Auslegen von Findlingen ist eine bauliche Veränderung
  4. Beim Immobilienkauf an Zusatzkosten denken
  5. Online-Projekträume taugen nicht als Archiv
  6. Heizungscheck vom Fachmann spart Energie
  7. Vogelfutterstelle darf Nachbarn nicht beeinträchtigen
  8. Zufahrt über das Nachbargrundstück untersagt
  9. Nach der Bauabnahme bleiben Architekten oft noch in der Pflicht
  10. Bauherr muss Recht auf komplette Bauunterlagen vertraglich vereinbaren
  11. Gedämmte Wasserrohre sparen Öl und Gas
  12. Nachbar muss nach Hausabriss die gemeinsame Giebelwand dämmen lassen
  13. Mit automatischem Lüftungssystem auf der sicheren Seite
  14. Bauherr hat Anspruch auf Sicherheiten
  15. Günstige Zinsen für Anschlussfinanzierung nutzen
  16. Rollläden halten Einbrecher ab
  17. Jetzt das Dach winterfest machen
  18. Keine Entschädigung: Grundstücksbesitzer müssen Laub von Nachbars Baum kostenlos beseitigen
  19. Kein Winterdienst auf gegenüberliegendem Gehweg
  20. Fenster passgenau zum Haus kaufen
  21. Jetzt Wärmeschlupflöcher beseitigen
  22. Immobilienfinanzierung: Riester-Guthaben sind künftig für Umschuldung einsetzbar
  23. Kein Bautagebuch - weniger Honorar für den Architekten
  24. Neu ab Oktober: Übereilungsschutz beim Immobilienkauf
  25. Eigenheim muss nicht für den Elternunterhalt eingesetzt werden
  26. Energetische Modernisierung spart viele Jahre lang Heizkosten
  27. Sparsam und behaglich – Fußbodenheizungen haben viele Vorteile
  28. Beim Hausverkauf nie mehrere Makler einschalten
  29. Makler muss Identität seiner Kunden prüfen
  30. Bei Hitze den Keller möglichst nicht lüften
  31. Alles andere als langweilig - Mit Haustüren lassen sich Akzente setzen
  32. Vor dem Kauf Beschaffenheit des Grundstücks prüfen
  33. Höhere Notarkosten beim Immobilienkauf
  34. Bei Hagelschäden zahlt die Versicherung
  35. Bei Schwarzarbeit kein Recht auf Mängelbeseitigung
  36. Kombinieren spart Geld und Baustress
  37. Ferienwohnungen nicht überall erlaubt

Seite 91 von 128

  • 86
  • 87
  • 88
  • 89
  • 90
  • 91
  • 92
  • 93
  • 94
  • 95

Aktuelle Beiträge

  • Vorsicht vor vermeintlichen Schnäppchen bei Zwangsversteigerungen
  • Mieter darf Türspion einbauen
  • Viele Energieausweise laufen bald ab
  • Für Betriebskostenabrechnung gilt die tatsächliche Wohnfläche
  • Fünf Fehler, die Häuslebauer unbedingt vermeiden sollten

Beliebte Beiträge

  • Lastenzuschuss hilft in Notlagen
  • Nachbar muss nach Hausabriss die gemeinsame Giebelwand dämmen lassen
  • Gartenpflege im Mietvertrag - Mieter muss die Hecke nicht schneiden
  • Schlüssel verloren – Mieter muss für Schließanlage nur bei Austausch zahlen
  • Energieexperten der Verbraucherzentralen kommen ins Haus
  • Passwort vergessen?
  • Benutzername vergessen?