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- Kategorie: für Eigentümer
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Berlin/Frankfurt am Main (kf). Sind die Erdgeschossdecke und die Bodenplatte aufgrund der Beschaffenheit des Baugrunds nicht hinreichend tragfähig, liegt kein Mangel der Bauleistung vor. Denn das Baugrundrisiko trägt grundsätzlich der Auftraggeber. Auf entsprechende Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und des Oberlandesgerichts Jena weist die ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein hin (OLG Jena, AZ.: 2 U 571/11; BGH, AZ.: VII ZR 108/13.
Weiterlesen: Das Baugrundrisiko trägt grundsätzlich der Bauherr
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