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Das Baugrundrisiko trägt grundsätzlich der Bauherr

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Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 19. Februar 2016
Zugriffe: 5781

Berlin/Frankfurt am Main (kf). Sind die Erdgeschossdecke und die Bodenplatte aufgrund der Beschaffenheit des Baugrunds nicht hinreichend tragfähig, liegt kein Mangel der Bauleistung vor. Denn das Baugrundrisiko trägt grundsätzlich der Auftraggeber. Auf entsprechende Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und des Oberlandesgerichts Jena weist die ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein hin (OLG Jena, AZ.: 2 U 571/11; BGH, AZ.: VII ZR 108/13.

 

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  48. Teure Extras für Bauherren: Arbeiten die „bauseits“ anfallen
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