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Schimmel liebt dauerhafte Feuchtigkeit

Details
Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 18. Januar 2016
Zugriffe: 6395

Berlin (kf). Schimmel in der Wohnung ist ärgerlich, hartnäckig und gesundheitsschädlich. Also sollte man ihn möglichst vermeiden. Aber wie? Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und das Institut für Bauforschung e.V. (IFB) haben die Ursachen von Schimmelschäden unter die Lupe genommen. Diese müssen erkannt und beseitigt werden, um Schimmelschäden zu sanieren und künftig zu vermeiden.

 

Weiterlesen: Schimmel liebt dauerhafte Feuchtigkeit

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  11. Unsanierte Häuser haben großes Einsparpotenzial
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  14. Energieeinsparverordnung gilt auch für Gebrauchtimmobilien
  15. Frühjahrscheck fürs Dach
  16. WEG haben Verbraucherrechte
  17. Internetportal informiert über Förderung bei energetischer Sanierung
  18. Der Erfolg zählt – Ohne Leistung keine Zahlung
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  24. Pellets richtig lagern, sonst kann es gefährlich werden
  25. Ex-Schwiegersohn darf geschenkten Hausanteil nicht verkaufen
  26. Widerrufsrecht schriftlich fixieren
  27. Sonderwünsche können teuer werden
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  30. Keine Zweitwohnungssteuer für Kapitalanlage
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  32. Jetzt Markisen reinigen und „einwintern“
  33. Wohnungseigentum in der Gemeinschaft- Vorsicht Kostenfalle
  34. Beim Immobilienverkauf lauern Haftungsrisiken für den Verkäufer
  35. Der Eigentümer für die korrekte Nutzung der Wohnung verantwortlich
  36. Bauherr muss Sicherheitskoordinator beauftragen
  37. Private Stromerzeuger müssen künftig EEG-Umlage zahlen – Es gibt aber Ausnahmen
  38. Haftpflichtversicherung muss für irrtümlich gefällte Bäume zahlen
  39. Barrierefreiheit geht auch im Fertighaus
  40. Vor dem Verkauf das Haus auf Schadstoffe untersuchen lassen
  41. Unwirksame Klauseln in vielen Bauträgerverträgen
  42. Kellerdecke gedämmt - Schluss mit kalten Füßen
  43. Abkürzungen zum Energieausweis in Immobilienanzeigen
  44. Allergene Baustoffe können vertraglich ausgeschlossen werden
  45. Eigentumswohnung: Der Balkon gehört allen
  46. Teure Extras für Bauherren: Arbeiten die „bauseits“ anfallen
  47. Neue Energieeinsparverordnung tritt in Kraft
  48. Solaranlagen brauchen Frühjahrscheck
  49. Bei der Finanzierung auf „versteckte“ Kosten achten
  50. Für Trampolin und Pool kann Baugenehmigung nötig sein

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