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Mögliche Erschließungskosten einplanen

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Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 28. August 2015
Zugriffe: 6063

München (kf). Ein Stück Land wird erst dann zum Baugrund, wenn es erschlossen ist. Ohne eine Infrastruktur mit Straßen, Gehwegen, Schmutzwasserkanälen, Wasserleitungen, Elektro- und Gasleitungen darf kein Haus gebaut werden. „Die öffentliche Erschließung erfolgt in der Regel bis zur Grundstücksgrenze“, erklärt Andreas May, Architekt und Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbundes in München. Für den Großteil der Kosten – üblicherweise bis 90 Prozent - muss der Käufer aufkommen. Das Verlegen der Medien von der Grundstücksgrenze bis an sein Haus zahlt er dann noch einmal, und zwar allein.

 

 

Weiterlesen: Mögliche Erschließungskosten einplanen

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  2. Neue Dächer nur noch mit Dachklammern
  3. Wer zahlt den Makler und wieviel steht ihm zu?
  4. Im Ruhestand kann die Immobilie zur Last werden
  5. Unsanierte Häuser haben großes Einsparpotenzial
  6. Beim Schallschutz reicht DIN 4109 nicht aus
  7. Bußgelder bei unvollständigen Immobilienanzeigen
  8. Energieeinsparverordnung gilt auch für Gebrauchtimmobilien
  9. Frühjahrscheck fürs Dach
  10. WEG haben Verbraucherrechte
  11. Internetportal informiert über Förderung bei energetischer Sanierung
  12. Der Erfolg zählt – Ohne Leistung keine Zahlung
  13. Solaranlage braucht Frühjahrscheck
  14. Einer zahlt für alle
  15. Im Winter steigt die Schimmelgefahr
  16. Baumwurzeln können Schäden am Haus anrichten
  17. Das richtige Fenster am richtigen Ort
  18. Pellets richtig lagern, sonst kann es gefährlich werden
  19. Ex-Schwiegersohn darf geschenkten Hausanteil nicht verkaufen
  20. Widerrufsrecht schriftlich fixieren
  21. Sonderwünsche können teuer werden
  22. Schlussrechnung erst nach der Bauabnahme fällig
  23. Für die Sanierung des Gemeinschaftseigentums müssen alle zahlen
  24. Keine Zweitwohnungssteuer für Kapitalanlage
  25. Winterdienst auch auf der Fahrbahn
  26. Jetzt Markisen reinigen und „einwintern“
  27. Wohnungseigentum in der Gemeinschaft- Vorsicht Kostenfalle
  28. Beim Immobilienverkauf lauern Haftungsrisiken für den Verkäufer
  29. Der Eigentümer für die korrekte Nutzung der Wohnung verantwortlich
  30. Bauherr muss Sicherheitskoordinator beauftragen
  31. Private Stromerzeuger müssen künftig EEG-Umlage zahlen – Es gibt aber Ausnahmen
  32. Haftpflichtversicherung muss für irrtümlich gefällte Bäume zahlen
  33. Barrierefreiheit geht auch im Fertighaus
  34. Vor dem Verkauf das Haus auf Schadstoffe untersuchen lassen
  35. Unwirksame Klauseln in vielen Bauträgerverträgen
  36. Kellerdecke gedämmt - Schluss mit kalten Füßen
  37. Abkürzungen zum Energieausweis in Immobilienanzeigen
  38. Allergene Baustoffe können vertraglich ausgeschlossen werden
  39. Eigentumswohnung: Der Balkon gehört allen
  40. Teure Extras für Bauherren: Arbeiten die „bauseits“ anfallen
  41. Neue Energieeinsparverordnung tritt in Kraft
  42. Solaranlagen brauchen Frühjahrscheck
  43. Bei der Finanzierung auf „versteckte“ Kosten achten
  44. Für Trampolin und Pool kann Baugenehmigung nötig sein
  45. Eine Garage ist kein Lagerraum
  46. Verbraucherschützer warnen vor „Energiesparfarbe“
  47. Käufer kann bei Bauverzug Nutzungsentschädigung verlangen
  48. Schnörkel am Haus erhöhen Energieverbrauch
  49. Neu: KfW-Förderung für Dachbegrünung
  50. Lange Zustimmungsfristen können zur Falle beim Wohnungskauf werden

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