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Dachschaden – Eigentümergemeinschaft muss nicht immer zahlen

Details
Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 03. August 2015
Zugriffe: 6336

Berlin (kf). Das Dach des Hauses einer Eigentümergemeinschaft gehört allen Eigentümern. Wenn dieses Dach undicht ist und beispielsweise dadurch Wasser in die oberste Wohnung eindringt, stellt sich schnell die Frage nach einem Schadensersatzanspruch. Die Antwort hängt davon ab, ob die übrigen Wohnungseigentümer von dem undichten Dach wussten oder hätten wissen müssen, berichtet der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

 

Weiterlesen: Dachschaden – Eigentümergemeinschaft muss nicht immer zahlen

  1. Neue Dächer nur noch mit Dachklammern
  2. Wer zahlt den Makler und wieviel steht ihm zu?
  3. Im Ruhestand kann die Immobilie zur Last werden
  4. Unsanierte Häuser haben großes Einsparpotenzial
  5. Beim Schallschutz reicht DIN 4109 nicht aus
  6. Bußgelder bei unvollständigen Immobilienanzeigen
  7. Energieeinsparverordnung gilt auch für Gebrauchtimmobilien
  8. Frühjahrscheck fürs Dach
  9. WEG haben Verbraucherrechte
  10. Internetportal informiert über Förderung bei energetischer Sanierung
  11. Der Erfolg zählt – Ohne Leistung keine Zahlung
  12. Solaranlage braucht Frühjahrscheck
  13. Einer zahlt für alle
  14. Im Winter steigt die Schimmelgefahr
  15. Baumwurzeln können Schäden am Haus anrichten
  16. Das richtige Fenster am richtigen Ort
  17. Pellets richtig lagern, sonst kann es gefährlich werden
  18. Ex-Schwiegersohn darf geschenkten Hausanteil nicht verkaufen
  19. Widerrufsrecht schriftlich fixieren
  20. Sonderwünsche können teuer werden
  21. Schlussrechnung erst nach der Bauabnahme fällig
  22. Für die Sanierung des Gemeinschaftseigentums müssen alle zahlen
  23. Keine Zweitwohnungssteuer für Kapitalanlage
  24. Winterdienst auch auf der Fahrbahn
  25. Jetzt Markisen reinigen und „einwintern“
  26. Wohnungseigentum in der Gemeinschaft- Vorsicht Kostenfalle
  27. Beim Immobilienverkauf lauern Haftungsrisiken für den Verkäufer
  28. Der Eigentümer für die korrekte Nutzung der Wohnung verantwortlich
  29. Bauherr muss Sicherheitskoordinator beauftragen
  30. Private Stromerzeuger müssen künftig EEG-Umlage zahlen – Es gibt aber Ausnahmen
  31. Haftpflichtversicherung muss für irrtümlich gefällte Bäume zahlen
  32. Barrierefreiheit geht auch im Fertighaus
  33. Vor dem Verkauf das Haus auf Schadstoffe untersuchen lassen
  34. Unwirksame Klauseln in vielen Bauträgerverträgen
  35. Kellerdecke gedämmt - Schluss mit kalten Füßen
  36. Abkürzungen zum Energieausweis in Immobilienanzeigen
  37. Allergene Baustoffe können vertraglich ausgeschlossen werden
  38. Eigentumswohnung: Der Balkon gehört allen
  39. Teure Extras für Bauherren: Arbeiten die „bauseits“ anfallen
  40. Neue Energieeinsparverordnung tritt in Kraft
  41. Solaranlagen brauchen Frühjahrscheck
  42. Bei der Finanzierung auf „versteckte“ Kosten achten
  43. Für Trampolin und Pool kann Baugenehmigung nötig sein
  44. Eine Garage ist kein Lagerraum
  45. Verbraucherschützer warnen vor „Energiesparfarbe“
  46. Käufer kann bei Bauverzug Nutzungsentschädigung verlangen
  47. Schnörkel am Haus erhöhen Energieverbrauch
  48. Neu: KfW-Förderung für Dachbegrünung
  49. Lange Zustimmungsfristen können zur Falle beim Wohnungskauf werden
  50. Vor dem Grundstückskauf Nutzungsrechte und Baulasten prüfen

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