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Im Ruhestand kann die Immobilie zur Last werden

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Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 05. Juni 2015
Zugriffe: 5729

Berlin (kf). Viele Hausbesitzer verlassen sich auf ihre Immobilie als Altersvorsorge. Doch das kann ins Auge gehen. "Oft unterschätzt werden die Kosten für den laufenden Unterhalt. Darunter fallen nicht nur kommunale Abgaben und Verbrauchskosten, sondern auch der ganz normale Verschleiß am Haus“, sagt Andreas Holtfrerich vom Verband Privater Bauherren (VPB). Er empfiehlt eine gründliche Bestandsaufnahme kurz vor dem Rentenbeginn.

 

Weiterlesen: Im Ruhestand kann die Immobilie zur Last werden

  1. Unsanierte Häuser haben großes Einsparpotenzial
  2. Beim Schallschutz reicht DIN 4109 nicht aus
  3. Bußgelder bei unvollständigen Immobilienanzeigen
  4. Energieeinsparverordnung gilt auch für Gebrauchtimmobilien
  5. Frühjahrscheck fürs Dach
  6. WEG haben Verbraucherrechte
  7. Internetportal informiert über Förderung bei energetischer Sanierung
  8. Der Erfolg zählt – Ohne Leistung keine Zahlung
  9. Solaranlage braucht Frühjahrscheck
  10. Einer zahlt für alle
  11. Im Winter steigt die Schimmelgefahr
  12. Baumwurzeln können Schäden am Haus anrichten
  13. Das richtige Fenster am richtigen Ort
  14. Pellets richtig lagern, sonst kann es gefährlich werden
  15. Ex-Schwiegersohn darf geschenkten Hausanteil nicht verkaufen
  16. Widerrufsrecht schriftlich fixieren
  17. Sonderwünsche können teuer werden
  18. Schlussrechnung erst nach der Bauabnahme fällig
  19. Für die Sanierung des Gemeinschaftseigentums müssen alle zahlen
  20. Keine Zweitwohnungssteuer für Kapitalanlage
  21. Winterdienst auch auf der Fahrbahn
  22. Jetzt Markisen reinigen und „einwintern“
  23. Wohnungseigentum in der Gemeinschaft- Vorsicht Kostenfalle
  24. Beim Immobilienverkauf lauern Haftungsrisiken für den Verkäufer
  25. Der Eigentümer für die korrekte Nutzung der Wohnung verantwortlich
  26. Bauherr muss Sicherheitskoordinator beauftragen
  27. Private Stromerzeuger müssen künftig EEG-Umlage zahlen – Es gibt aber Ausnahmen
  28. Haftpflichtversicherung muss für irrtümlich gefällte Bäume zahlen
  29. Barrierefreiheit geht auch im Fertighaus
  30. Vor dem Verkauf das Haus auf Schadstoffe untersuchen lassen
  31. Unwirksame Klauseln in vielen Bauträgerverträgen
  32. Kellerdecke gedämmt - Schluss mit kalten Füßen
  33. Abkürzungen zum Energieausweis in Immobilienanzeigen
  34. Allergene Baustoffe können vertraglich ausgeschlossen werden
  35. Eigentumswohnung: Der Balkon gehört allen
  36. Teure Extras für Bauherren: Arbeiten die „bauseits“ anfallen
  37. Neue Energieeinsparverordnung tritt in Kraft
  38. Solaranlagen brauchen Frühjahrscheck
  39. Bei der Finanzierung auf „versteckte“ Kosten achten
  40. Für Trampolin und Pool kann Baugenehmigung nötig sein
  41. Eine Garage ist kein Lagerraum
  42. Verbraucherschützer warnen vor „Energiesparfarbe“
  43. Käufer kann bei Bauverzug Nutzungsentschädigung verlangen
  44. Schnörkel am Haus erhöhen Energieverbrauch
  45. Neu: KfW-Förderung für Dachbegrünung
  46. Lange Zustimmungsfristen können zur Falle beim Wohnungskauf werden
  47. Vor dem Grundstückskauf Nutzungsrechte und Baulasten prüfen
  48. Banken dürfen nicht für die Berechnung von Vorfälligkeits-entschädigungen kassieren
  49. Alle Eigentümer müssen der Mobilfunkantenne auf dem Dach zustimmen
  50. Das Auslegen von Findlingen ist eine bauliche Veränderung

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