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- Kategorie: für Eigentümer
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Berlin (kf) . Immobilienanzeigen müssen Angaben zum Energieverbrauch des Gebäudes enthalten.Damit sollen potenzielle Käufer oder Mieter eine konkrete Vorstellung vom Energieverbrauch der Immobilie bekommen. Wer diese Angaben unterlässt, obwohl er einen Energieausweis besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 15 000 Euro bestraft werden kann. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.
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