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Bußgelder bei unvollständigen Immobilienanzeigen

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Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 30. April 2015
Zugriffe: 5724

Berlin (kf) . Immobilienanzeigen müssen Angaben zum Energieverbrauch des Gebäudes enthalten.Damit sollen potenzielle Käufer oder Mieter eine konkrete Vorstellung vom Energieverbrauch der Immobilie bekommen. Wer diese Angaben unterlässt, obwohl er einen Energieausweis besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 15 000 Euro bestraft werden kann. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.

Weiterlesen: Bußgelder bei unvollständigen Immobilienanzeigen

  1. Energieeinsparverordnung gilt auch für Gebrauchtimmobilien
  2. Frühjahrscheck fürs Dach
  3. WEG haben Verbraucherrechte
  4. Internetportal informiert über Förderung bei energetischer Sanierung
  5. Der Erfolg zählt – Ohne Leistung keine Zahlung
  6. Solaranlage braucht Frühjahrscheck
  7. Einer zahlt für alle
  8. Im Winter steigt die Schimmelgefahr
  9. Baumwurzeln können Schäden am Haus anrichten
  10. Das richtige Fenster am richtigen Ort
  11. Pellets richtig lagern, sonst kann es gefährlich werden
  12. Ex-Schwiegersohn darf geschenkten Hausanteil nicht verkaufen
  13. Widerrufsrecht schriftlich fixieren
  14. Sonderwünsche können teuer werden
  15. Schlussrechnung erst nach der Bauabnahme fällig
  16. Für die Sanierung des Gemeinschaftseigentums müssen alle zahlen
  17. Keine Zweitwohnungssteuer für Kapitalanlage
  18. Winterdienst auch auf der Fahrbahn
  19. Jetzt Markisen reinigen und „einwintern“
  20. Wohnungseigentum in der Gemeinschaft- Vorsicht Kostenfalle
  21. Beim Immobilienverkauf lauern Haftungsrisiken für den Verkäufer
  22. Der Eigentümer für die korrekte Nutzung der Wohnung verantwortlich
  23. Bauherr muss Sicherheitskoordinator beauftragen
  24. Private Stromerzeuger müssen künftig EEG-Umlage zahlen – Es gibt aber Ausnahmen
  25. Haftpflichtversicherung muss für irrtümlich gefällte Bäume zahlen
  26. Barrierefreiheit geht auch im Fertighaus
  27. Vor dem Verkauf das Haus auf Schadstoffe untersuchen lassen
  28. Unwirksame Klauseln in vielen Bauträgerverträgen
  29. Kellerdecke gedämmt - Schluss mit kalten Füßen
  30. Abkürzungen zum Energieausweis in Immobilienanzeigen
  31. Allergene Baustoffe können vertraglich ausgeschlossen werden
  32. Eigentumswohnung: Der Balkon gehört allen
  33. Teure Extras für Bauherren: Arbeiten die „bauseits“ anfallen
  34. Neue Energieeinsparverordnung tritt in Kraft
  35. Solaranlagen brauchen Frühjahrscheck
  36. Bei der Finanzierung auf „versteckte“ Kosten achten
  37. Für Trampolin und Pool kann Baugenehmigung nötig sein
  38. Eine Garage ist kein Lagerraum
  39. Verbraucherschützer warnen vor „Energiesparfarbe“
  40. Käufer kann bei Bauverzug Nutzungsentschädigung verlangen
  41. Schnörkel am Haus erhöhen Energieverbrauch
  42. Neu: KfW-Förderung für Dachbegrünung
  43. Lange Zustimmungsfristen können zur Falle beim Wohnungskauf werden
  44. Vor dem Grundstückskauf Nutzungsrechte und Baulasten prüfen
  45. Banken dürfen nicht für die Berechnung von Vorfälligkeits-entschädigungen kassieren
  46. Alle Eigentümer müssen der Mobilfunkantenne auf dem Dach zustimmen
  47. Das Auslegen von Findlingen ist eine bauliche Veränderung
  48. Beim Immobilienkauf an Zusatzkosten denken
  49. Online-Projekträume taugen nicht als Archiv
  50. Heizungscheck vom Fachmann spart Energie

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