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Energieeinsparverordnung gilt auch für Gebrauchtimmobilien

Details
Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 14. April 2015
Zugriffe: 5590

Berlin (kf). Nicht nur beim Neubau, sondern auch beim Umbau gebrauchter Immobilien muss die Energieeinsparverordnung EnEV beachtet werden. Darauf weist der Bauherren-Schutzbund hin. Mit der EnEV 2009 wurden erstmals Anforderungen an die Eigentümer formuliert. In der EnEV 2014 sind diese weiter präzisiert.

Weiterlesen: Energieeinsparverordnung gilt auch für Gebrauchtimmobilien

  1. Frühjahrscheck fürs Dach
  2. WEG haben Verbraucherrechte
  3. Internetportal informiert über Förderung bei energetischer Sanierung
  4. Der Erfolg zählt – Ohne Leistung keine Zahlung
  5. Solaranlage braucht Frühjahrscheck
  6. Einer zahlt für alle
  7. Im Winter steigt die Schimmelgefahr
  8. Baumwurzeln können Schäden am Haus anrichten
  9. Das richtige Fenster am richtigen Ort
  10. Pellets richtig lagern, sonst kann es gefährlich werden
  11. Ex-Schwiegersohn darf geschenkten Hausanteil nicht verkaufen
  12. Widerrufsrecht schriftlich fixieren
  13. Sonderwünsche können teuer werden
  14. Schlussrechnung erst nach der Bauabnahme fällig
  15. Für die Sanierung des Gemeinschaftseigentums müssen alle zahlen
  16. Keine Zweitwohnungssteuer für Kapitalanlage
  17. Winterdienst auch auf der Fahrbahn
  18. Jetzt Markisen reinigen und „einwintern“
  19. Wohnungseigentum in der Gemeinschaft- Vorsicht Kostenfalle
  20. Beim Immobilienverkauf lauern Haftungsrisiken für den Verkäufer
  21. Der Eigentümer für die korrekte Nutzung der Wohnung verantwortlich
  22. Bauherr muss Sicherheitskoordinator beauftragen
  23. Private Stromerzeuger müssen künftig EEG-Umlage zahlen – Es gibt aber Ausnahmen
  24. Haftpflichtversicherung muss für irrtümlich gefällte Bäume zahlen
  25. Barrierefreiheit geht auch im Fertighaus
  26. Vor dem Verkauf das Haus auf Schadstoffe untersuchen lassen
  27. Unwirksame Klauseln in vielen Bauträgerverträgen
  28. Kellerdecke gedämmt - Schluss mit kalten Füßen
  29. Abkürzungen zum Energieausweis in Immobilienanzeigen
  30. Allergene Baustoffe können vertraglich ausgeschlossen werden
  31. Eigentumswohnung: Der Balkon gehört allen
  32. Teure Extras für Bauherren: Arbeiten die „bauseits“ anfallen
  33. Neue Energieeinsparverordnung tritt in Kraft
  34. Solaranlagen brauchen Frühjahrscheck
  35. Bei der Finanzierung auf „versteckte“ Kosten achten
  36. Für Trampolin und Pool kann Baugenehmigung nötig sein
  37. Eine Garage ist kein Lagerraum
  38. Verbraucherschützer warnen vor „Energiesparfarbe“
  39. Käufer kann bei Bauverzug Nutzungsentschädigung verlangen
  40. Schnörkel am Haus erhöhen Energieverbrauch
  41. Neu: KfW-Förderung für Dachbegrünung
  42. Lange Zustimmungsfristen können zur Falle beim Wohnungskauf werden
  43. Vor dem Grundstückskauf Nutzungsrechte und Baulasten prüfen
  44. Banken dürfen nicht für die Berechnung von Vorfälligkeits-entschädigungen kassieren
  45. Alle Eigentümer müssen der Mobilfunkantenne auf dem Dach zustimmen
  46. Das Auslegen von Findlingen ist eine bauliche Veränderung
  47. Beim Immobilienkauf an Zusatzkosten denken
  48. Online-Projekträume taugen nicht als Archiv
  49. Heizungscheck vom Fachmann spart Energie
  50. Vogelfutterstelle darf Nachbarn nicht beeinträchtigen

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