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- Kategorie: für Eigentümer
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Berlin (kf). Nicht nur beim Neubau, sondern auch beim Umbau gebrauchter Immobilien muss die Energieeinsparverordnung EnEV beachtet werden. Darauf weist der Bauherren-Schutzbund hin. Mit der EnEV 2009 wurden erstmals Anforderungen an die Eigentümer formuliert. In der EnEV 2014 sind diese weiter präzisiert.
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