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Einer zahlt für alle

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Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 18. Februar 2015
Zugriffe: 5184

Berlin (kf) Ein einzelner Wohnungseigentümer muss zunächst für Grundbesitzabgaben der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft aufkommen. Diese kann er dann anteilmäßig von seinen Miteigentümern einfordern. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweist (AZ: 4 K 777/14).

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  2. Baumwurzeln können Schäden am Haus anrichten
  3. Das richtige Fenster am richtigen Ort
  4. Pellets richtig lagern, sonst kann es gefährlich werden
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  9. Für die Sanierung des Gemeinschaftseigentums müssen alle zahlen
  10. Keine Zweitwohnungssteuer für Kapitalanlage
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  12. Jetzt Markisen reinigen und „einwintern“
  13. Wohnungseigentum in der Gemeinschaft- Vorsicht Kostenfalle
  14. Beim Immobilienverkauf lauern Haftungsrisiken für den Verkäufer
  15. Der Eigentümer für die korrekte Nutzung der Wohnung verantwortlich
  16. Bauherr muss Sicherheitskoordinator beauftragen
  17. Private Stromerzeuger müssen künftig EEG-Umlage zahlen – Es gibt aber Ausnahmen
  18. Haftpflichtversicherung muss für irrtümlich gefällte Bäume zahlen
  19. Barrierefreiheit geht auch im Fertighaus
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  22. Kellerdecke gedämmt - Schluss mit kalten Füßen
  23. Abkürzungen zum Energieausweis in Immobilienanzeigen
  24. Allergene Baustoffe können vertraglich ausgeschlossen werden
  25. Eigentumswohnung: Der Balkon gehört allen
  26. Teure Extras für Bauherren: Arbeiten die „bauseits“ anfallen
  27. Neue Energieeinsparverordnung tritt in Kraft
  28. Solaranlagen brauchen Frühjahrscheck
  29. Bei der Finanzierung auf „versteckte“ Kosten achten
  30. Für Trampolin und Pool kann Baugenehmigung nötig sein
  31. Eine Garage ist kein Lagerraum
  32. Verbraucherschützer warnen vor „Energiesparfarbe“
  33. Käufer kann bei Bauverzug Nutzungsentschädigung verlangen
  34. Schnörkel am Haus erhöhen Energieverbrauch
  35. Neu: KfW-Förderung für Dachbegrünung
  36. Lange Zustimmungsfristen können zur Falle beim Wohnungskauf werden
  37. Vor dem Grundstückskauf Nutzungsrechte und Baulasten prüfen
  38. Banken dürfen nicht für die Berechnung von Vorfälligkeits-entschädigungen kassieren
  39. Alle Eigentümer müssen der Mobilfunkantenne auf dem Dach zustimmen
  40. Das Auslegen von Findlingen ist eine bauliche Veränderung
  41. Beim Immobilienkauf an Zusatzkosten denken
  42. Online-Projekträume taugen nicht als Archiv
  43. Heizungscheck vom Fachmann spart Energie
  44. Vogelfutterstelle darf Nachbarn nicht beeinträchtigen
  45. Zufahrt über das Nachbargrundstück untersagt
  46. Nach der Bauabnahme bleiben Architekten oft noch in der Pflicht
  47. Bauherr muss Recht auf komplette Bauunterlagen vertraglich vereinbaren
  48. Gedämmte Wasserrohre sparen Öl und Gas
  49. Nachbar muss nach Hausabriss die gemeinsame Giebelwand dämmen lassen
  50. Mit automatischem Lüftungssystem auf der sicheren Seite

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