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- Kategorie: für Eigentümer
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Berlin (kf) Ein einzelner Wohnungseigentümer muss zunächst für Grundbesitzabgaben der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft aufkommen. Diese kann er dann anteilmäßig von seinen Miteigentümern einfordern. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweist (AZ: 4 K 777/14).
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