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- Kategorie: für Eigentümer
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Berlin (kf) Bei Aufträgen, die nicht ausgeführt werden können, müssen Kunden keine Abschlagsleistung zahlen. Das trifft auch dann zu, wenn die Arbeiten begonnen wurden, aber nicht zuende geführt werden konnten. Darauf macht die Verbraucherzentrale Berlin aufmerksam.
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