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Private Stromerzeuger müssen künftig EEG-Umlage zahlen – Es gibt aber Ausnahmen

Details
Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 15. Juli 2014
Zugriffe: 4306

Bonn (kf). Haus und Wohnungseigentümer, die ihren Strom selbst erzeugen, müssen künftig dafür EEG-Umlage zahlen. Das geht aus der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hervor, die am 1. August 2014 in Kraft tritt.

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