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Der Eigentümer für die korrekte Nutzung der Wohnung verantwortlich

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Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 01. August 2014
Zugriffe: 4485

Karlsruhe/Berlin (kf). Wer eine Wohnung sein Eigentum nennt, muss dafür sorgen, dass sie korrekt genutzt wird. Das gilt auch dann, wenn er diese Wohnung nicht selbst bewohnt, sondern sie jemandem anders zur Nutzung überlassen hat. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes macht die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein aufmerksam (AZ: V ZR 131/13).

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