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Wohnungseigentum in der Gemeinschaft- Vorsicht Kostenfalle

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Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 13. Oktober 2014
Zugriffe: 4509

Bonn (kf). Wohnungseigentum ist aktuell heiß begehrt. Es gilt als sichere Geldanlage in unsicheren Zeiten, als Schutz gegen Mietanstieg, als Altersvorsorge. Doch wer beim Finanzierungskonzept nur den Kaufpreis und die Belastung durch Tilgung und Zinsen im Blick hat, kann leicht in eine Kostenfalle geraten, warnt der Verbraucherschutzverband „wohnen im eigentum“. „Interessenten sollten vor dem Kauf alle Informationsmöglichkeiten ausschöpfen“, rät Geschäftsführerin Gabriele Heinrich.

Weiterlesen: Wohnungseigentum in der Gemeinschaft- Vorsicht Kostenfalle

  1. Beim Immobilienverkauf lauern Haftungsrisiken für den Verkäufer
  2. Der Eigentümer für die korrekte Nutzung der Wohnung verantwortlich
  3. Bauherr muss Sicherheitskoordinator beauftragen
  4. Private Stromerzeuger müssen künftig EEG-Umlage zahlen – Es gibt aber Ausnahmen
  5. Haftpflichtversicherung muss für irrtümlich gefällte Bäume zahlen
  6. Barrierefreiheit geht auch im Fertighaus
  7. Vor dem Verkauf das Haus auf Schadstoffe untersuchen lassen
  8. Unwirksame Klauseln in vielen Bauträgerverträgen
  9. Kellerdecke gedämmt - Schluss mit kalten Füßen
  10. Abkürzungen zum Energieausweis in Immobilienanzeigen
  11. Allergene Baustoffe können vertraglich ausgeschlossen werden
  12. Eigentumswohnung: Der Balkon gehört allen
  13. Teure Extras für Bauherren: Arbeiten die „bauseits“ anfallen
  14. Neue Energieeinsparverordnung tritt in Kraft
  15. Solaranlagen brauchen Frühjahrscheck
  16. Bei der Finanzierung auf „versteckte“ Kosten achten
  17. Für Trampolin und Pool kann Baugenehmigung nötig sein
  18. Eine Garage ist kein Lagerraum
  19. Verbraucherschützer warnen vor „Energiesparfarbe“
  20. Käufer kann bei Bauverzug Nutzungsentschädigung verlangen
  21. Schnörkel am Haus erhöhen Energieverbrauch
  22. Neu: KfW-Förderung für Dachbegrünung
  23. Lange Zustimmungsfristen können zur Falle beim Wohnungskauf werden
  24. Vor dem Grundstückskauf Nutzungsrechte und Baulasten prüfen
  25. Banken dürfen nicht für die Berechnung von Vorfälligkeits-entschädigungen kassieren
  26. Alle Eigentümer müssen der Mobilfunkantenne auf dem Dach zustimmen
  27. Das Auslegen von Findlingen ist eine bauliche Veränderung
  28. Beim Immobilienkauf an Zusatzkosten denken
  29. Online-Projekträume taugen nicht als Archiv
  30. Heizungscheck vom Fachmann spart Energie
  31. Vogelfutterstelle darf Nachbarn nicht beeinträchtigen
  32. Zufahrt über das Nachbargrundstück untersagt
  33. Nach der Bauabnahme bleiben Architekten oft noch in der Pflicht
  34. Bauherr muss Recht auf komplette Bauunterlagen vertraglich vereinbaren
  35. Gedämmte Wasserrohre sparen Öl und Gas
  36. Nachbar muss nach Hausabriss die gemeinsame Giebelwand dämmen lassen
  37. Mit automatischem Lüftungssystem auf der sicheren Seite
  38. Bauherr hat Anspruch auf Sicherheiten
  39. Günstige Zinsen für Anschlussfinanzierung nutzen
  40. Rollläden halten Einbrecher ab
  41. Jetzt das Dach winterfest machen
  42. Keine Entschädigung: Grundstücksbesitzer müssen Laub von Nachbars Baum kostenlos beseitigen
  43. Kein Winterdienst auf gegenüberliegendem Gehweg
  44. Fenster passgenau zum Haus kaufen
  45. Jetzt Wärmeschlupflöcher beseitigen
  46. Immobilienfinanzierung: Riester-Guthaben sind künftig für Umschuldung einsetzbar
  47. Kein Bautagebuch - weniger Honorar für den Architekten
  48. Neu ab Oktober: Übereilungsschutz beim Immobilienkauf
  49. Eigenheim muss nicht für den Elternunterhalt eingesetzt werden
  50. Energetische Modernisierung spart viele Jahre lang Heizkosten

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