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Haftpflichtversicherung muss für irrtümlich gefällte Bäume zahlen

Details
Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 08. Juli 2014
Zugriffe: 4205

Oldenburg (kf). Fällt ein Grundbesitzer irrtümlich Bäume auf einem fremden Grundstück, muss seine Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen. Denn das sei ein Risiko des täglichen Lebens, urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg (AZ: 5 U 25/14).

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