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Bauherr muss Sicherheitskoordinator beauftragen

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Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 16. Juli 2014
Zugriffe: 4604

Berlin (kf). Bauherren sind für die Sicherheit auf ihrer Baustelle verantwortlich. Sobald Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle arbeiten, muss der Auftraggeber einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) beauftragen. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam. Der Einsatz dieser Koordinatoren muss schon in der Planungsphase bedacht werden.

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