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- Kategorie: für Eigentümer
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Karlsruhe (kf). Schwiegereltern können Grundeigentum, das sie dem eigenen Kind und dessen Ehepartner geschenkt haben, bei Scheitern der Ehe unter Umständen zurückfordern. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor (AZ: XII ZB 181/13). Ein Rückgewähranspruch anstelle eines bloßen Ausgleichs in Geld komme vor allem dann in Betracht, wenn sich die Schwiegereltern ein Wohnungsrecht vorbehalten haben, das durch das Scheitern der Ehe gefährdet wird. Für die Schwiegereltern müsse ein Festhalten an der Schenkung zudem unzumutbar sein.
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