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Sonderwünsche können teuer werden

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Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 05. November 2014
Zugriffe: 5499

Bonn (kf). Eine Fußbodenheizung statt normalen Heizkörpern, ein großer Raum statt mehrere kleine oder Fenster, die bis zum Boden reichen. Die Aussicht, die sich noch in Planung befindliche, neue Eigentumswohnung nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, ist verlockend. Doch wer Maßnahmen plant, die in das Gemeinschaftseigentum eingreifen, sollte sich vorab genau über seine Rechte zur Umgestaltung informieren, rät Sandra Weeger-Elsner, Rechtsberaterin beim Verbraucherschutzverband wohnen im eigentum. Entspricht die Veränderung nicht dem Aufteilungsplan, kann die Eigentümergemeinschaft vom Wohnungseigentümer die Beseitigung verlangen. So entschied das Landgericht Dessau-Roßlau (AZ: 5 S 237/13).

Weiterlesen: Sonderwünsche können teuer werden

  1. Schlussrechnung erst nach der Bauabnahme fällig
  2. Für die Sanierung des Gemeinschaftseigentums müssen alle zahlen
  3. Keine Zweitwohnungssteuer für Kapitalanlage
  4. Winterdienst auch auf der Fahrbahn
  5. Jetzt Markisen reinigen und „einwintern“
  6. Wohnungseigentum in der Gemeinschaft- Vorsicht Kostenfalle
  7. Beim Immobilienverkauf lauern Haftungsrisiken für den Verkäufer
  8. Der Eigentümer für die korrekte Nutzung der Wohnung verantwortlich
  9. Bauherr muss Sicherheitskoordinator beauftragen
  10. Private Stromerzeuger müssen künftig EEG-Umlage zahlen – Es gibt aber Ausnahmen
  11. Haftpflichtversicherung muss für irrtümlich gefällte Bäume zahlen
  12. Barrierefreiheit geht auch im Fertighaus
  13. Vor dem Verkauf das Haus auf Schadstoffe untersuchen lassen
  14. Unwirksame Klauseln in vielen Bauträgerverträgen
  15. Kellerdecke gedämmt - Schluss mit kalten Füßen
  16. Abkürzungen zum Energieausweis in Immobilienanzeigen
  17. Allergene Baustoffe können vertraglich ausgeschlossen werden
  18. Eigentumswohnung: Der Balkon gehört allen
  19. Teure Extras für Bauherren: Arbeiten die „bauseits“ anfallen
  20. Neue Energieeinsparverordnung tritt in Kraft
  21. Solaranlagen brauchen Frühjahrscheck
  22. Bei der Finanzierung auf „versteckte“ Kosten achten
  23. Für Trampolin und Pool kann Baugenehmigung nötig sein
  24. Eine Garage ist kein Lagerraum
  25. Verbraucherschützer warnen vor „Energiesparfarbe“
  26. Käufer kann bei Bauverzug Nutzungsentschädigung verlangen
  27. Schnörkel am Haus erhöhen Energieverbrauch
  28. Neu: KfW-Förderung für Dachbegrünung
  29. Lange Zustimmungsfristen können zur Falle beim Wohnungskauf werden
  30. Vor dem Grundstückskauf Nutzungsrechte und Baulasten prüfen
  31. Banken dürfen nicht für die Berechnung von Vorfälligkeits-entschädigungen kassieren
  32. Alle Eigentümer müssen der Mobilfunkantenne auf dem Dach zustimmen
  33. Das Auslegen von Findlingen ist eine bauliche Veränderung
  34. Beim Immobilienkauf an Zusatzkosten denken
  35. Online-Projekträume taugen nicht als Archiv
  36. Heizungscheck vom Fachmann spart Energie
  37. Vogelfutterstelle darf Nachbarn nicht beeinträchtigen
  38. Zufahrt über das Nachbargrundstück untersagt
  39. Nach der Bauabnahme bleiben Architekten oft noch in der Pflicht
  40. Bauherr muss Recht auf komplette Bauunterlagen vertraglich vereinbaren
  41. Gedämmte Wasserrohre sparen Öl und Gas
  42. Nachbar muss nach Hausabriss die gemeinsame Giebelwand dämmen lassen
  43. Mit automatischem Lüftungssystem auf der sicheren Seite
  44. Bauherr hat Anspruch auf Sicherheiten
  45. Günstige Zinsen für Anschlussfinanzierung nutzen
  46. Rollläden halten Einbrecher ab
  47. Jetzt das Dach winterfest machen
  48. Keine Entschädigung: Grundstücksbesitzer müssen Laub von Nachbars Baum kostenlos beseitigen
  49. Kein Winterdienst auf gegenüberliegendem Gehweg
  50. Fenster passgenau zum Haus kaufen

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