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Widerrufsrecht schriftlich fixieren

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Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 21. November 2014
Zugriffe: 5298

Berlin (kf). Private Bauherren sollte ihr Widerrufsrecht immer schriftlich im Vertrag festhalten lassen. Das rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltsverein (DAV).

Weiterlesen: Widerrufsrecht schriftlich fixieren

  1. Sonderwünsche können teuer werden
  2. Schlussrechnung erst nach der Bauabnahme fällig
  3. Für die Sanierung des Gemeinschaftseigentums müssen alle zahlen
  4. Keine Zweitwohnungssteuer für Kapitalanlage
  5. Winterdienst auch auf der Fahrbahn
  6. Jetzt Markisen reinigen und „einwintern“
  7. Wohnungseigentum in der Gemeinschaft- Vorsicht Kostenfalle
  8. Beim Immobilienverkauf lauern Haftungsrisiken für den Verkäufer
  9. Der Eigentümer für die korrekte Nutzung der Wohnung verantwortlich
  10. Bauherr muss Sicherheitskoordinator beauftragen
  11. Private Stromerzeuger müssen künftig EEG-Umlage zahlen – Es gibt aber Ausnahmen
  12. Haftpflichtversicherung muss für irrtümlich gefällte Bäume zahlen
  13. Barrierefreiheit geht auch im Fertighaus
  14. Vor dem Verkauf das Haus auf Schadstoffe untersuchen lassen
  15. Unwirksame Klauseln in vielen Bauträgerverträgen
  16. Kellerdecke gedämmt - Schluss mit kalten Füßen
  17. Abkürzungen zum Energieausweis in Immobilienanzeigen
  18. Allergene Baustoffe können vertraglich ausgeschlossen werden
  19. Eigentumswohnung: Der Balkon gehört allen
  20. Teure Extras für Bauherren: Arbeiten die „bauseits“ anfallen
  21. Neue Energieeinsparverordnung tritt in Kraft
  22. Solaranlagen brauchen Frühjahrscheck
  23. Bei der Finanzierung auf „versteckte“ Kosten achten
  24. Für Trampolin und Pool kann Baugenehmigung nötig sein
  25. Eine Garage ist kein Lagerraum
  26. Verbraucherschützer warnen vor „Energiesparfarbe“
  27. Käufer kann bei Bauverzug Nutzungsentschädigung verlangen
  28. Schnörkel am Haus erhöhen Energieverbrauch
  29. Neu: KfW-Förderung für Dachbegrünung
  30. Lange Zustimmungsfristen können zur Falle beim Wohnungskauf werden
  31. Vor dem Grundstückskauf Nutzungsrechte und Baulasten prüfen
  32. Banken dürfen nicht für die Berechnung von Vorfälligkeits-entschädigungen kassieren
  33. Alle Eigentümer müssen der Mobilfunkantenne auf dem Dach zustimmen
  34. Das Auslegen von Findlingen ist eine bauliche Veränderung
  35. Beim Immobilienkauf an Zusatzkosten denken
  36. Online-Projekträume taugen nicht als Archiv
  37. Heizungscheck vom Fachmann spart Energie
  38. Vogelfutterstelle darf Nachbarn nicht beeinträchtigen
  39. Zufahrt über das Nachbargrundstück untersagt
  40. Nach der Bauabnahme bleiben Architekten oft noch in der Pflicht
  41. Bauherr muss Recht auf komplette Bauunterlagen vertraglich vereinbaren
  42. Gedämmte Wasserrohre sparen Öl und Gas
  43. Nachbar muss nach Hausabriss die gemeinsame Giebelwand dämmen lassen
  44. Mit automatischem Lüftungssystem auf der sicheren Seite
  45. Bauherr hat Anspruch auf Sicherheiten
  46. Günstige Zinsen für Anschlussfinanzierung nutzen
  47. Rollläden halten Einbrecher ab
  48. Jetzt das Dach winterfest machen
  49. Keine Entschädigung: Grundstücksbesitzer müssen Laub von Nachbars Baum kostenlos beseitigen
  50. Kein Winterdienst auf gegenüberliegendem Gehweg

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