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Schlussrechnung erst nach der Bauabnahme fällig

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Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 30. Oktober 2014
Zugriffe: 5495

Berlin (kf). Bauherren sollten keinesfalls vor der Bauabnahme in ihr neues Haus einziehen. Auch wenn die Zeit drängt, sollten sie auf einem Ortstermin auf der Baustelle bestehen und sich nicht mit einer Abnahme zwischen Tür und Angel abspeisen lassen. Das rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Auf keinen Fall sollten sie die Schlussrechnung vor der Abnahme bezahlen. Denn damit würden sie ihr stärkstes Druckmittel aus der Hand geben.

Weiterlesen: Schlussrechnung erst nach der Bauabnahme fällig

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  2. Keine Zweitwohnungssteuer für Kapitalanlage
  3. Winterdienst auch auf der Fahrbahn
  4. Jetzt Markisen reinigen und „einwintern“
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  11. Barrierefreiheit geht auch im Fertighaus
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  14. Kellerdecke gedämmt - Schluss mit kalten Füßen
  15. Abkürzungen zum Energieausweis in Immobilienanzeigen
  16. Allergene Baustoffe können vertraglich ausgeschlossen werden
  17. Eigentumswohnung: Der Balkon gehört allen
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  23. Eine Garage ist kein Lagerraum
  24. Verbraucherschützer warnen vor „Energiesparfarbe“
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  30. Banken dürfen nicht für die Berechnung von Vorfälligkeits-entschädigungen kassieren
  31. Alle Eigentümer müssen der Mobilfunkantenne auf dem Dach zustimmen
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  36. Vogelfutterstelle darf Nachbarn nicht beeinträchtigen
  37. Zufahrt über das Nachbargrundstück untersagt
  38. Nach der Bauabnahme bleiben Architekten oft noch in der Pflicht
  39. Bauherr muss Recht auf komplette Bauunterlagen vertraglich vereinbaren
  40. Gedämmte Wasserrohre sparen Öl und Gas
  41. Nachbar muss nach Hausabriss die gemeinsame Giebelwand dämmen lassen
  42. Mit automatischem Lüftungssystem auf der sicheren Seite
  43. Bauherr hat Anspruch auf Sicherheiten
  44. Günstige Zinsen für Anschlussfinanzierung nutzen
  45. Rollläden halten Einbrecher ab
  46. Jetzt das Dach winterfest machen
  47. Keine Entschädigung: Grundstücksbesitzer müssen Laub von Nachbars Baum kostenlos beseitigen
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