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Keine Zweitwohnungssteuer für Kapitalanlage

Details
Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 17. Oktober 2014
Zugriffe: 5087

Leipzig (kf). Für eine leer stehende Wohnung, die ausschließlich als Kapitalanlage genutzt wird, darf keine Zweitwohnungssteuer erhoben werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (AZ: 9 C 5.13, 9 C 6.13).

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